10 Gründe, warum wir heute auf das Reinheitsgebot anstoßen sollten

_DSC0219Heute feiert nun das Reinheitsgebot seinen 500. Geburtstag. Vom Grundgedanken her ist das Biergesetz von 1516 ja gar nicht so verkehrt, sagen selbst viele Craft-Brauer. Immerhin war es im späten Mittelalter ein Meilenstein in der Diskussion um die Reinheit des Bieres – Punkt! Gründe gibt es jedenfalls genug, um heute zum runden Geburtstag des angeblich ältesten Lebensmittelgesetzes der Welt mit unseren besten Freunden anstoßen.

Wir trinken auf das Reinheitsgebot…

  1. …weil man eigentlich jeden Tag mit Bier anstoßen sollte.
  2. …weil die Deutschen damit das beste Marketingkonzept aller Zeiten entwickelt haben.
  3. …weil seit 1516 ­­- zum Glück – keine Tollkirschen und Fliegenpilze mehr in den Sud kommen.
  4. …weil Hopfen als wichtigster Geschmacksträger 1516 gesetzlich manifestiert wurde.
  5. …weil Bier – trotz Reinheitsgebot – das beliebteste Getränk der Welt ist.
  6. …weil wir auch mal Bier trinken können, das nicht nur mit vier Rohstoffen gebraut ist.
  7. …weil ein Leben ohne Bier einsam und krank macht.
  8. …weil wir lieber schlechtes Bier trinken, als gar keins.
  9. …weil es so schöne Alternativen zum Reinheitsgebot gibt.
  10. …und weil heute Samstag ist.

In diesem Sinne, Prost Reinheitsgebot! Nicht lang schnacken, Kopf in Nacken!

2 Gedanken zu “10 Gründe, warum wir heute auf das Reinheitsgebot anstoßen sollten

  1. Maki

    „…weil Hopfen als wichtigster Geschmacksträger 1516 gesetzlich manifestiert wurde.“

    Wohl nicht so der Gruit-Fan? 🙂

  2. Ich gehe zwar mal davon aus, dass dieser Artikel eher als Spaß gemeint ist, wenn aber jemand immer noch glaubt, das Reinheitsgebot sei das „älteste noch geltende Verbraucherschutzgesetz“, der sollte wissen, dass diese Verordnung schon 1551 wieder geändert wurde und es sich letztendlich um einen sehr kreativen Marketing-Gag aus den 1920er Jahren handelt um Importbiere schlecht zu reden. Aber die Punkte im Einzelnen:

    Zu Punkt 1: Natürlich sollte man jeden Tag mit einem Bier anstoßen – aber auf so viel tollere Sachen als ein Marketing-Gag!
    Zu Punkt 2: Das ist kein Konzept, das ist die größte Werbelüge die es jemals gab. Dafür müsste es den goldenen Windbeutel geben!
    Zu Punkt 3: Das mit den Tollkirschen und Fliegenpilze war nicht der Grund für die den Erlass von 1516, er diente vielmehr der Regulierung des Bierpreises, Sicherung der Einnahmen durch Gerste und der Errichtung eines einträglichen Weißbiermonopols der Herrschenden.
    Zu Punkt 4: Dafür hätte es keinen Erlass gebraucht, das war schon lange vorher so. Das war auch nicht der Grund für diesen Erlass, siehe „zu Punkt 3“!
    Zu Punkt 5: Das beliebteste Getränk der Welt ist Kaffee! Wenn man sowas schreibt sollte man nicht seine eigenen Vorlieben zum Maßstab machen. Ich trinke auch lieber Bier, aber die Aussage ist quatsch!
    Zu Punkt 6: Das wäre noch viel einfacher, wenn es statt des blödsinnigen vorläufigen Biergesetzes von 1993 ein Gesetzt gebe, dass vorschreiben würde, dass nur natürliche Zutaten ins Bier kommen dürfen und Dinge wie z.B. PVPP verbieten würde.
    Zu Punkt 7: Auch das hat absolut nix mit dem Reinheitsgebot zu tun – ist aber wahr!
    Zu Punkt 8: Jetzt kommen wir langsam an die Wahrheit! Viele Menschen trinken halt gerne schlechtes Bier, hauptsache billig! Aber es ist doch „nach dem Reinheitsgebot….“
    Zu Punkt 9: Genau!
    Zu Punkt 10: Prost!
    😉 Euer Tilo.
    p.s.: Wenn mir einer ein deutsches Bier nennen kann, dass nach dem Erlass von 1516 (Gerstenrohfrucht und Spontanvergärung) gebraut und im Handel erhältlich ist, bekommt einen Gutschein über 30 Euro in meinem Shop!

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