Reinheitsgebot: Deutsches Bier als UNESCO-Weltkulturerbe?

Ein kämpferischer Gastbeitrag von Günther Thömmes, Craft-Brauer, Autor bekannter Bierkrimis, und namhafter Kritiker des deutschen Reinheitsgebots.

Foto: Thomas Strini
Foto: Thomas Strini

Folgende Meldung ging so oder ähnlich Anfang Dezember 2013 durch alle Medien: Für die deutschen Brauer hat der Bayerische Brauerbund vergangene Woche beim Kultusministerium in München die Aufnahme des Reinheitsgebots für Bier in die UNESCO-Liste für das immaterielle Kulturerbe beantragt. Nicht nur Bierfans, sondern auch Kritiker des Reinheitsgebots rieben sich verwundert die Augen. Auch ob der abenteuerlichen Begründung:

„Die über Jahrhunderte entwickelte und von Generation zu Generation weitergegebene Handwerkstechnik verdiene einen besonderen Schutz, erklärten die Verbandspräsidenten Hans-Georg Eils und Friedrich Düll.“

Diese Begründung ist mir schon einmal ein erster Dorn im Auge. Was hat traditionelle Handwerkstechnik, so lobenswert sie ist, mit dem Reinheitsgebot zu tun? Eigentlich überhaupt nichts! Das, was von den Fans dieser Vorschrift gerne als „älteste, noch gültige lebensmittelrechtliche Verordnung der Welt“ gepriesen wird, – angeblich aus dem Jahre 1516 – ist in Wahrheit nämlich ein eigenartiges Konstrukt aus Lobbyismus, Chauvinismus und wilhelminischem, anti-englischem Protektionismus, entstanden in der Neuzeit, und bezieht sich ausschließlich auf die zu verwendenden Rohstoffe. Keine Technik, kein Brauvorgang, keine wie auch immer geartete handwerkliche Fähigkeit wird im Reinheitsgebot, aktuell oder in der Historie, erwähnt. Das wäre auch ganz schön anmaßend dem Rest der Welt gegenüber. Bier wird nämlich in über 200 Ländern auf der ganzen Welt gebraut, und nur die Deutschen Brauer nehmen sich seit Jahrzehnten das Recht heraus, alles, was nicht nach ihrem Reinheitsgebot gebraut ist, nicht „Bier“ nennen zu wollen. Zumindest im eigenen Lande. Wenn diese Überheblichkeit jetzt noch auf die Handwerkstechnik ausgeweitet wird, ist das an Chuzpe kaum noch zu überbieten. Denn es bedeutet im Klartext nicht anderes, als dass alle anderen Brauer – alle, die nicht nach dem Reinheitsgebot brauen, im handwerklichen, guten, treudeutschen Sinne, keine Brauer sind! Warum sollte das traditionelle, deutsche Brauhandwerk schützenswerter sein als das mindestens ebenso alte in Belgien, Tschechien oder Österreich, zum Beispiel.

Des Weiteren störe ich mich massiv an der ewigen Unterstellung der Freunde des Reinheitsgebotes, dass Bier abseits des Reinheitsgebotes automatisch die viel gefürchtete „Chemie im Bier“ bedeutet. Das ist hanebüchener Blödsinn, wird aber durch die Beratungs- und Diskussionsresistenz des Brauerbunds und seiner Anhänger immer noch weiter in die Welt gesetzt. Ich kenne keinen Brauer, der das Reinheitsgebot wirklich komplett abschaffen möchte. Seit Jahren kritisiere ich das RG bei jeder sich bietenden Gelegenheit, jedoch nur, weil ich es gerne modernisiert sähe. Aber mit den Gralshütern der Bierreinheit in Deutschland ist nicht zu reden. Gebetsmühlenhaft werden immer wieder die alten, sachlich und historisch falschen Argumente runter gebetet.

Dabei gibt es einige wirklich vernünftige Vorschläge, das Reinheitsgebot zu modernisieren, ohne „Chemie“. Um die deutschen Brauereien, die in Wahrheit schon längst nicht mehr der Nabel der Bierwelt sind, wieder international auf Kurs zu bringen. Um der Herstellung von neuen, modernen Bieren, experimentellen Bieren, mit Kräutern, Früchten oder Gewürzen, eine Chance zu geben. Und der neuen, pulsierenden Craftbier-Bewegung auch in Deutschland zusätzlichen Rückenwind zu verschaffen. Und auch, um wieder mehr Ehrlichkeit in die Diskussion zu bringen, nicht so viel verlogenes Pathos und Geschichtsklitterung wie bislang.

Reicht es nicht, dass, als Gegenleistung für die Öffnung des deutschen Biermarktes, die EU schon vor Jahren das Bayerische Reinheitsgebot als Gütezeichen und das deutsche Bier als geschütztes „traditionelles Lebensmittel“ anerkannt hat?

Offiziell nennt sich das Ganze „Biersteuergesetz“, das klingt aber nicht so toll. Und entstand auch erst vor ca. 100 Jahren, und nicht 1516, wie uns diese Herren immer erzählen. Das ursprüngliche Gesetz von 1923 wurde 1993 als „vorläufiges Biersteuergesetz“ erneuert, jedoch ohne nennenswerte Änderungen. Seit 2005 ist dieses Gesetz weitgehend außer Kraft getreten, weiterhin gültig ist aber die Durchführungsverordnung zum Vorläufigen Biergesetz, welche Definitionen der Bierzutaten enthält, sowie die Vorschriften über die Bereitung von Bier. Heute gilt nur die sogenannte „Bierverordnung“. Besonders strenge Vorschriften gelten nur noch für die untergärige Bierherstellung in Deutschland für den deutschen Markt. Hersteller von importiertem Bier sind aufgrund des nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1987 angepassten deutschen Rechts nicht an diese Vorschriften gebunden; auch deutsche Brauereien können davon abweichen, wenn sie untergäriges Bier für den Export produzieren, oder für „besondere Biere“ eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Es gibt also schon eine Menge Ausnahmen, sicher mehr, als den Kämpfern für das RG lieb sein kann.

Sucht man historische Quellen, die die Bedeutung des Reinheitsgebotes für die Volksgesundheit zwischen 1516 und 1871 belegen, wird man nicht fündig. Es gibt nichts. Das Wort „Reinheitsgebot“ entstand in diesem Zusammenhang erst im 20. Jahrhundert. Was aber passierte in den Jahren zwischen 1516 und 1871? Diese 355 Jahre werden in der Diskussion ums Reinheitsgebot häufig unterschlagen. Es gab schlichtweg kein Reinheitsgebot, bzw. es wurde ignoriert, obwohl uns die permanente Bedeutung des RG durch die Jahrhunderte heute immer wieder vorgemacht wird.

Bedeutung erlangte es dann erst unter Otto von Bismarck, als Mittel des Protektionismus für ein perfektes Handelsembargo, in erster Linie gegen die besonders guten Biere aus England. Bayern machte seinen Beitritt zum Reich von der Übernahme des Reinheitsgebotes abhängig. In der Folge haben dann auch andere deutsche Staaten ähnliche Regelungen übernommen. Ab 1906 galt das Reinheitsgebot in abgewandelter Form im gesamten Reichsgebiet. Und das englische Bier war somit vom Import ausgeschlossen! Ein cleverer Schachzug!

Die deutschen Brauer haben überdies im Laufe der Zeit gelernt, sich im Rahmen des Reinheitsgebotes mit technischen oder wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu arrangieren, wenn die Mehrheit es so will. Dennoch hat so manches einen heuchlerischen Beigeschmack. Zum Beispiel wurde bei der Zugabe von Milchsäure zur Bierwürze sehr schnell Einigung erzielt, wie man diese quasi nach dem Reinheitsgebot erzeugen kann. Interessant ist auch die Tatsache, wie schnell sich die deutschen Brauer nach anfänglichem Gezeter mit Biermischgetränken angefreundet haben. Das Ganze ist schon sehr verlogen.

Dabei gäbe es mit einem vernünftig modernisierten Reinheitsgebot in Deutschland gleich drei Märkte für die Zukunft:

1. Massenbiere aus den Großbrauereien, mit z.B. Reis oder Maiszusatz, immer noch sauber gebraut, aber preiswerter, konkurrenzfähiger.

2. Biere nach „altem“ Reinheitsgebot hätten immer noch ihren Markt, wären aber wertvoller, da sie sich mehr an die Bier-Liebhaber wenden. Diese Biere könnten teurer verkauft werden und den Brauereien mehr Rendite bringen.

3. Ein neuer Markt der „Kreativbiere“: Fruchtbiere, Gewürzbiere, oder mal ein Hanfbier? Erlaubt ist, was gefällt! Und verlorene Marktanteile, besonders bei der Jugend, gewinnt man damit ganz sicher eher zurück als mit als „Biermischgetränk“ deklarierten Kopien der gefährlichen Alkopops.

Die Biertrinker hätten eine neue, nie zuvor da gewesene Auswahl aller Sorten und Preise. Und das Reinheitsgebot eine neue Wertigkeit! Auch ohne UNESCO-Weltkulturerbe-Status!

9 Gedanken zu “Reinheitsgebot: Deutsches Bier als UNESCO-Weltkulturerbe?

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  2. Jan-F. Heitkamp

    Jetzt mal ernsthaft, die Preußen sind’s schuld?!
    Der sogenannte preußische Protektionismus ist reiner Humbug.
    Wie viele Biersorten aus ehemalig Preussischem Gebiet gibt es denn noch?
    Ich glaube wenn das jemand Ron Pattinson erzählen würde käme es zu einer sehr lustigen Situation.
    Bismarck un co. haben schon ihre Schindluder getrieben, aber auch noch das Reinheitsgebot denen anlasten zu wollen grenzt doch schon an historischen Revisionismus.
    Der wahre Grund und einzige ist doch, dass gewisse Mächte ein möglichst großes Monopol auf Bier besitzen wollten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan (Der den zig verloren Bierstylen nachtrauert.)

    1. Günther Thömmes

      Hallo Herr Heitkamp, da haben Sie wohl was falsch verstanden. Nicht die Preußen waren schuld, sondern die Bayern haben v. Bismarck dazu gedrängt. Die Bayern hatten wohl Angst vor den Engländern und ihrem guten Bier. Daher haben sie ihren Beitritt zu „Bismarcks Reich“ u.a. vom Reinheitsgebot abhängig gemacht. Baden und Württemberg dann auch. Die anderen Kleinstaaten im Reich haben es später übernommen. Aber die Initiative ging klar von Bayern aus. Ich hätte es gerne im Text ausführlicher erläutert, aber wir hatten eine Zeilenvorgabe. Cheers Günther

      1. Jan-F. Heitkamp

        Hallo Herr Thömmes,
        Tut mir sehr leid wenn ich Sie da missverstanden habe.
        Das mir den Bayern war mir ja bekannt, deshalb hat es bei mir als ich Wörter wie „wilhelminisch“ gelesen habe ordentlich gebimmelt.
        Nachträglich möchte ich noch erwähnen, das sie natürlich Recht in Hinsicht des RHG haben. Ich finde es besonders zum schmunzeln wenn Weizenbiere damit beworben werden.
        MfG
        Jan

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